Als Bauherr sind Sie verantwortlich für Sicherheitsmaßnahmen aller am Bauvorhaben beteiligten Personen. Bauhandwerker und Passanten müssen während der Bauphase vor gesundheitsgefährdenden oder sogar lebensbedrohlichen Gefahren geschützt werden.
Gerne nehmen wir Ihnen diese Verantwortung ab. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen verpflichtet den Bauherrn zur Bereitstellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators nach den Grundsätzen der RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen).
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzinspektor, kurz „SiGeKo“, verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um ein Bauvorhaben mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen vorzubereiten. Gefährdungsanalysen, Begehungen und die Verfügbarkeit aktueller gesetzlicher Grundlagen bieten verantwortungsbewusste Sicherheit am Bau.