STVO § (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung ist die erste Regel der Straßenverkehrsordnung bereits gebrochen, auch wenn kein Unfall passiert.
Die Ladung ist so zu verteilen, dass sie vor Herabfallen, vermeidbarem Lärm, Verrutschen und Verkanten gesichert ist.
Ladung sichern bedeutet verantwortungsbewusst handeln und Verantwortung übernehmen. Unternehmer beziehungsweise Fahrzeugführer werden bei Verstößen nicht nur nach dem Strafgesetzbuch verantwortlich gemacht. Die Polizei kann in solchen Fällen alle Beteiligten mit Geldbußen und Fahrverboten sanktionieren.